Amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten zu nicht gewerblichen Zwecken mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist.
Er gilt ohne Längenbegrenzung. Wer führerscheinfrei ein motorisiertes Sportboot bis zu 11,03 kW Nutzleistung führen möchte, muss 16 Jahre alt sein, sofern die Nutzleistung mehr als 3,68 kW (5 PS) beträgt.
(Quelle: WWW.ELWIS.DE)
Voraussetzungen und Erwerb:
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz.
- Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
(Quelle: WWW.WIKIPEDIA.DE)