Amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins vorgeschrieben ist.

Er gilt für Sportfahrzeuge von weniger als 15 m Länge. Auf demRhein wird ein Sportbootführerschein-Binnen bereits dann erforderlich, wenn das motorisierte Sportboot mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung hat.

Auf den Gewässern der Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist der Sportbootführerschein-Binnen "unter Segel" bei Sportbooten, die ausschließlich unter Segel betrieben werden, erforderlich. Eine Führerscheinpflicht für Segelsurfer besteht nicht mehr, so dass die Alternative "als Segelsurfbrett" im Führerscheindokument weggefallen ist.

 (Quelle: WWW.ELWIS.DE)

Voraussetzungen und Erwerb:

  • Allgemein
    • Lebensalter: mindestens 14 Jahre (Segel)/mindestens 16 Jahre (Motor)
    • Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperlich und geistig geeignet)
    • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
    • Lichtbild (38 x 45 mm)
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Prüfungen
    • Theorie: A – Allgemeiner Teil: Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsstraßen-OrdnungSeemannschaft, Wetterkunde; B – Sonderteil Antriebsmaschine (nur bei Motor); C – Sonderteil Segeln (nur bei Segel)
    • Praxis: Manöver und Knotenkunde (dieser Prüfungsteil entfällt, wenn der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz des Sportbootführerscheins See ist)

(Quelle: WWW.WIKIPEDIA.DE)

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